Abgesehen davon, dass diese genannten Bereiche in keinem direkten Zusammenhang mit dem traktandierten Geschäft stehen, sondern die zukünftige Umsetzung des Projekts H betreffen, ist bei Tatsachenbehauptungen, welche sich erst in der Zukunft verwirklichen werden, eine verbindliche Beurteilung von vorneherein nicht möglich. Für alle offenen und ungeklärten Fragen gilt aber gleichermassen, dass die Versammlungsteilnehmenden die Möglichkeit haben, einen Rückweisungsantrag zu stellen, um derartige Abklärungen noch vornehmen zu lassen.