Die Teilnahme an politischen Debatten gehört zu den Aufgaben von politischen Parteien. Auch diesbezüglich gilt, dass an der Gemeindeversammlung ein offener Diskurs über alle im Vorfeld der Gemeindeversammlung getätigten vermeintlichen Falschaussagen geführt werden kann. 6 5.5. Im Weiteren wird eine Verletzung der Ausstandspflicht durch den Gemeindeammann geltend gemacht (vgl. Beschwerde, Ziffer 6.8). Der Beschwerdeführer bringt vor, dass der Gemeindeammann aufgrund dessen früherer Tätigkeit im Gemeindeverband G befangen sei. Es genüge bereits der Anschein einer Befangenheit.