Allfällige offene Fragen könnten auch noch zwischen der Informationsveranstaltung und der eigentlichen Gemeindeversammlung abgeklärt werden. Ein teilnehmender Gemeinderat kann an einer solchen Informationsveranstaltung den Standpunkt des Gemeinderats vertreten. Insofern ist kein Neutralitätsgebot einzuhalten. Der durch unser Departement erstellte Ablauf einer Gemeindeversammlung (vgl. Beschwerde, Ziffer 6.1 E.) bezieht sich hinsichtlich des Beizugs von externen Fachleuten auf die Durchführung der Gemeindeversammlung selbst. Eine Informationsveranstaltung bietet gerade die Möglichkeit, einen grösseren Kreis an Auskunftspersonen einzusetzen.