5.2. Der Beschwerdeführer bringt weiter vor (vgl. Beschwerde, Ziffer 6.1. C), dass die Gemeinde an der Infoveranstaltung vom 24. Februar 2026 gegen das Neutralitätsgebot verstossen habe. Dieser Vorwurf erweist sich als unbegründet. Informationsveranstaltungen sollen den Vorgang der Informationsvermittlung von der Gemeindeversammlung auf einen früheren Zeitpunkt verlagern. Damit wird die Gemeindeversammlung zeitlich entlastet. Es können an der Informationsveranstaltung detaillierte Fragen gestellt werden. Allfällige offene Fragen könnten auch noch zwischen der Informationsveranstaltung und der eigentlichen Gemeindeversammlung abgeklärt werden.