5.1. Der Beschwerdeführer bringt vor, dass der Auftrag der Gemeindeversammlung von 25. März 2025 nicht erfüllt worden sei (vgl. Beschwerde, Ziffer 6.1 A.). Mit dieser Rüge hat sich die urteilende Instanz in einem separaten Aufsichtsverfahren befasst. Im Aufsichtsentscheid vom 7. Mai 2026 hat sie festgestellt, dass der Gemeinderat R._____ den in Frage stehenden Auftrag mit dem Bericht vom 26. Januar 2026 vollumfänglich erfüllt hat.