Es liegen alle notwendigen Informationen vor. Eine möglichst umfassende Information trägt dazu bei, den Verlauf der Versammlung zu vereinfachen und zeitlich abzukürzen, weil sich die Stimmberechtigten schon vorgängig intensiver mit der Materie vertraut machen können. Jedoch gewährleistet gerade die 5 Unmittelbarkeit der Versammlungsdemokratie, dass während der Behandlung und Beratung der einzelnen Traktanden der Gemeinderat um zusätzliche Auskünfte und Erläuterungen ersucht werden kann (vgl. AGVE 1992, S. 497). Im vorliegenden Fall ist die Informationstätigkeit des Gemeinderats R._____ nicht zu beanstanden.