Im Gemeindebeschwerdeverfahren kann das Verfahren hinsichtlich aller durch das Gemeinderecht vorgegebenen Bestimmungen (was für alle Arten von Gemeindeversammlungsbeschlüssen gilt) geprüft werden. Nicht geprüft werden kann aber, ob mit dem vorliegend gefassten Beschluss (im Ergebnis hier die Umzonung und die Änderungen der BNO) baurechtliche oder umweltschutzrechtliche Bestimmungen verletzt werden. Diese Überprüfung muss ausserhalb des Gemeindebeschwerdeverfahrens durchgeführt werden. Dazu stehen andere Rechtsmittel (etwa jenes nach § 26 BauG) zur Verfügung.