5. Am 26. März 2026 ist die Einwohnergemeindeversammlung durchgeführt worden. Die Versammlungsteilnehmenden genehmigten unter Traktandum 2 den Plan "Änderung Bauzonenund Kulturlandplan" im Massstab 1:2'000 und die Änderung von § 21 der Bau- und Nutzungsordnung zur Teilrevision Nutzungsplanung "G" mit 301 Ja-Stimmen gegen 10 Nein-Stimmen. II. 1.1. Der Beschwerdeführer bezeichnet seine Eingabe ausdrücklich als Stimmrechtsbeschwerde. Die Legitimation stützt sich in der Beschwerdeschrift auf § 65 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 10. März 1992.