Die Einladung mit den Unterlagen sei fristgerecht zugestellt worden. Anhand der ausführlichen, umfassenden und ausgewogenen Dokumentation zum traktandierten Geschäft sei eine freie und unverfälschte Meinungsbildung ohne weiteres möglich. 4. Mit Zwischenentscheid des Departements Volkswirtschaft und Inneres (Gemeindeabteilung) vom 24. März 2026 wurde das Gesuch um Erteilung der aufschiebenden Wirkung der Einwohnergemeindeversammlung vom 26. März 2026 abgewiesen.