__ ein Reglement erlasse, welches in die Zuständigkeit der Gesamtheit der Stimmberechtigten oder des Einwohnerrats falle. Berücksichtigt man dazu, dass auch bei den Einwohnerratsgeschäften der Stadtrat, als das nach § 37 Abs. 2 GG in Verbindung mit § 55 GG für die Vorbereitung der Einwohnerratsgeschäft zuständige Organ, in der Regel die kommunalen Reglemente ausarbeitet, stellt sich schliesslich die Frage, ob mit der Initiative nicht eher – entgegen der Formulierung mit dem stadträtlichen Auftrag – ein solches Vorgehen beabsichtigt wurde.