4.2. Die Initiantinnen und Initianten stützen ihr Begehren ausdrücklich auf § 9 der Gemeindeordnung ab. Wie oben festgehalten, steht in § 9 GO, dass die Stimmberechtigten die Behandlung von Gegenständen, die in die Zuständigkeit der Gesamtheit der Stimmberechtigten oder des Einwohnerrats fallen, beim Präsidium des Einwohnerrats verlangen können. Gleichzeitig wird aber der Stadtrat B._____ mit dem Erlass des Reglements beauftragt. Es ist demnach festzustellen, dass der zitierte Einleitungssatz einen Widerspruch enthält. Die Initiative erweist sich als auslegungsbedürftig.