Es wären mehrere kantonale Erlasse (die Kantonsverfassung oder das Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässern) vorhanden, in Ausführung derer die geforderten Massnahmen (die Entsiegelung, die Begrünung, die Förderung von Kaltluftstrukturen, das nachhaltige Regenwassermanagement sowie die klimawirksame Gestaltung des öffentlichen Raums) umgesetzt werden könnten. Bei der Beurteilung der Zulässigkeit von Initiativen sei ein grosszügiger Massstab anzulegen. Vor diesem Hintergrund sei der Stadtrat B._____ zur Auffassung gelangt, dass das Initiativbegehren als gültig betrachtet werden könne.