Es sei hier eine vertretbare Auslegung, die Initiative dahingehend zu interpretieren, dass sie als Begehren zum Erlass von Vorschriften in Ausführung kantonaler Erlasse verstanden werde könne. Es wären mehrere kantonale Erlasse (die Kantonsverfassung oder das Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Schutz von Umwelt und Gewässern) vorhanden, in Ausführung derer die geforderten Massnahmen (die Entsiegelung, die Begrünung, die Förderung von Kaltluftstrukturen, das nachhaltige Regenwassermanagement sowie die klimawirksame Gestaltung des öffentlichen Raums) umgesetzt werden könnten.