2. Mit Eingabe vom 5. März 2026 reicht A._____, B._____, eine Beschwerde beim Regierungsrat des Kantons Aargau ein, welche zuständigkeitshalber an das Departement Volkswirtschaft und Inneres (Gemeindeabteilung) weitergeleitet wurde. Der Beschwerdeführer stellt den Antrag, die Gültigerklärung des Initiativbegehrens "Stadtklima-Initiative B._____" sei aufzuheben und es sei dessen Ungültigkeit festzustellen. Er macht hauptsächlich geltend, in der Initiative werde ausdrücklich verlangt, dass der Stadtrat ein Reglement zum Schutz vor den negativen Auswirkungen der Klimaveränderung zu erlassen habe.