Treuhandexperte, zugelassener Revisionsexperte, als Sachwalter der Gesuchsgegnerin einzusetzen, damit er die Aufgaben des einzigen Gesellschafters und Geschäftsführers der Gesuchsgegnerin übernehmen kann.6 Er verfügt dabei über sämtliche Rechte und Pflichten eines Geschäftsführers gemäss Art. 809 ff. OR. Die Funktionsfähigkeit der Gesuchsgegnerin ist damit wieder hergestellt.