4.2. Vorliegend erweist es sich aufgrund dessen, dass die Gesuchsgegnerin nach wie vor eine wirtschaftliche Aktivität ausübt, als zweckmässig und verhältnismässig, E._____, dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling, dipl. Treuhandexperte, zugelassener Revisionsexperte, als Sachwalter der Gesuchsgegnerin einzusetzen, damit er die Aufgaben des einzigen Gesellschafters und Geschäftsführers der Gesuchsgegnerin übernehmen kann.6