4. Mit Entscheid vom 21. Januar 2026 errichtete die KESB des Bezirks Q._____ für die Gesuchstellerin eine Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung nach Art. 394 i.V.m. Art. 395 ZGB. 5. Mit Verfügung vom 26. Januar 2026 stellte der Instruktionsrichter des Handelsgerichts in Aussicht, der Gesuchsgegnerin bis zum 31. Dezember 2026 E._____ als Sachwalter zu ernennen. Der Gesuchsgegnerin wurde eine Frist von 10 Tagen für die Überweisung eines Kostenvorschusses in der Höhe von Fr. 5'000.00 angesetzt, welchen sie leistete. Der Vizepräsident zieht in Erwägung: