b), die Parteien als Rechtseinheiten im Handelsregister oder in einem vergleichbaren ausländischen Register eingetragen sind (lit. c) und es sich nicht um eine Streitigkeit aus dem Arbeitsverhältnis, nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz vom 6. Oktober 1989, nach dem Gleichstellungsgesetz vom 24. März 1995, aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen oder aus landwirtschaftlicher Pacht handelt (lit. d).