3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Zustellung an: − die Gesuchstellerin (Vertreter; zweifach mit Einzahlungsschein. Vorab per E-Mail: giuseppe.mongiovi@emmlegal.ch) − die Gesuchsgegnerin (mit Kopie des Gesuchs vom 3. Februar 2026 [inkl. Beilagen]) 3 VETTER (Fn. 1), Art. 6 N. 31; SCHNEUWLY (Fn. 2), N. 605. -5- Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art 90 ff. BGG)