2. Das Grundbuchamt S._____ wird angewiesen, die zu Gunsten der Gesuchstellerin vorgenommene Vormerkung einer vorläufigen Eintragung Bauhandwerkerpfandrechts gemäss Art. 837/839 i.V.m. Art. 961 ZGB auf dem Grundstück der Gesuchsgegnerin, Grundbuch R._____ Nr. ccc (E- GRID: ccc), für die Pfandsumme von Fr. 399'970.00 zuzüglich Zins zu 5 % ab dem 16. November 2024 zu löschen. 3. 3.1. Die Gerichtskosten in Höhe von Fr. 4'050.00 sind von der Gesuchstellerin zu tragen und werden mit dem von der Gesuchstellerin geleisteten Gerichtskostenvorschuss in Höhe von Fr. 2'025.00 verrechnet.