Geringfügige Arbeiten gelten aber dann als Vollendungsarbeiten, wenn sie unerlässlich sind; insoweit werden Arbeiten weniger nach quantitativen als vielmehr nach qualitativen Gesichtspunkten gewürdigt.8 3.3. Würdigung Das vorliegende Bauhandwerkerpfandrecht wurde am 20. Februar 2025 im Grundbuch vorgemerkt. Folglich durfte die Arbeitsvollendung der Gesuchstellerin am 20. Oktober 2024 noch nicht eingetreten sein.