Zudem sei nachweislich falsch, dass die letzten Gipserarbeiten am 24. Oktober 2024 erbracht worden seien. Die letzten massgeblichen Gipserarbeiten seien in der ersten Hälfte Oktober 2024 ausgeführt worden. Der Gesellschafter und Geschäftsführer der Gesuchstellerin sei letztmals am 23. Oktober 2025 auf der Baustelle gewesen, jedoch einzig, um seine Arbeitsmaterialien einzusammeln und kleine Ausbesserungen vorzunehmen. Es seien keine Ausführungsarbeiten mehr vorgenommen worden.