__ GmbH und der F._____ AG zugestellt und es wurde ihnen eine Frist angesetzt, sich zur Streitverkündung zu erklären. 6.5. Die E._____ GmbH und die F._____ AG liessen sich innert Frist nicht vernehmen, weshalb das Verfahren ohne Rücksicht auf sie fortgesetzt wurde. Mit Verfügung vom 5. Mai 2025 setzte der Vizepräsident die Frist zur Erstattung der Antwort neu an. 7. Mit Gesuchsantwort vom 21. Mai 2025 (Postaufgabe: gleichentags) stellten die prozessführenden gesuchsgegnerischen Nebenintervenientinnen 1 und 2 die folgenden Rechtsbegehren: