2. Das Grundbuchamt S._____ wird angewiesen, die Vormerkung gemäss vorstehender Dispositiv-Ziff. 1 sofort einzutragen. 1 vgl. BGer 5C.219/2006 vom 16. April 2007 E. 3.3. m.w.H. -3- 3. Die Gesuchstellerin hat mit beiliegendem Einzahlungsschein bis zum 13. März 2025 einen Gerichtskostenvorschuss von Fr. 2'025.00 zu leisten.