Zustellung an: − die Gesuchstellerin (mit Einzahlungsschein) − die Gesuchsgegnerin (Vertreter; zweifach mit Doppel der Stellungnahme vom 6. März 2025) Zustellung an: − das Grundbuchamt Baden (nach Ablauf der Rechtsmittelfrist) Mitteilung an: − die Obergerichtskasse Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art 11 ff. BGG)