2. Unter ordentliche Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. MWST zulasten der Gesuchstellerin." Der Präsident zieht in Erwägung: 1. Zuständigkeit Der Einzelrichter am Handelsgericht ist örtlich, sachlich und funktionell zur Beurteilung der im summarischen Verfahren zu behandelnden Streitigkeit zuständig (vgl. dazu E. 5 und 6 der Verfügung vom 5. Februar 2025).