" 1. Das Gesuch sei vollumfänglich abzuweisen und das Grundbuchamt Baden sei anzuweisen, die Vormerkung einer vorläufigen Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts gemäss Art. 837/839 i.V.m. Art. 961 ZGB auf dem Grundstück der Gesuchsgegnerin, Grundbuch Y._____ Nr. 11 (E- -4- GRID: CH123) superprovisorisch für eine Pfandsumme von Fr. 81'198.37 zuzüglich Zins zu 5 % (Verfügung des Handelsgerichts vom 5. Februar 2025), umgehend zu löschen. 2. Unter ordentlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. MWST. zulasten der Gesuchstellerin."