vorläufigen Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts gemäss Art. 837/839 i.V.m. Art. 961 ZGB auf dem Grundstück der Gesuchsgegnerin, Grundbuch Y._____ Nr. 11 (E-GRID: CH123) superprovisorisch für eine Pfandsumme von Fr. 81'198.37 zuzüglich Zins zu 5 % ab dem 28. November 2024 bewilligt. 2. Das Grundbuchamt Baden wird angewiesen, die Vormerkung gemäss vorstehender Dispositiv-Ziff. 1 sofort einzutragen. 3. Die Gesuchstellerin hat mit beiliegendem Einzahlungsschein bis zum 18. Februar 2025 einen Gerichtskostenvorschuss von Fr. 1'000.00 zu leisten.