3. 3.1. Die Gerichtskosten in der Höhe von Fr. 4'050.00 werden der Gesuchstellerin auferlegt und mit dem von ihr geleisteten Gerichtskostenvorschuss in der Höhe von Fr. 2'025.00 verrechnet. Der Differenzbetrag von Fr. 2'025.00 wird von ihr nachgefordert. 3.2. Die Gesuchstellerin hat der Gesuchsgegnerin deren Parteikosten in richterlich festgesetzter Höhe von Fr. 6'690.00 (zzgl. MwSt.) zu ersetzen. Zustellung an: − die Gesuchstellerin (Vertreter; zweifach mit Rechnung) − die Gesuchsgegnerin (Vertreter; zweifach) Zustellung an: − das Grundbuchamt T._____ (nach Ablauf der Rechtsmittelfrist) Mitteilung an: die Obergerichtskasse