3.1.2. Gesuchsgegnerin Die Gesuchsgegnerin führt aus, die Überbauung habe drei individuelle Einheiten umfasst, nämlich die Gebäude Nrn. ddd-eee, Häuser A bis C (Antwort Rz. 44). Die Gesuchstellerin gehe implizit von einem einheitlichen Fristenlauf aus, versäume es aber aufzuzeigen, weshalb eine funktionelle Einheit zwischen den individuellen Gebäuden bestehen sollte (Antwort Rz. 45). Aus den Unterlagen gehe das Gegenteil hervor.