eingetragene Bauhandwerkerpfandrecht umgehend und vollumfänglich zu löschen. 3. Sofern das Gesuch gemäss Antrag Ziffer 1 nicht vollumfänglich abgewiesen wird, sei der Gesuchstellerin maximal eine Frist von zwei Monaten zur Einreichung der Klage auf definitive Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts anzusetzen. 4. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zu Lasten der Gesuchstellerin."