6. Mit innert Nachfrist i.S.v. Art. 219 ZPO i.V.m. Art. 223 Abs. 1 ZPO erstatteter Antwort vom 3. Dezember 2025 (gleichentags elektronisch überbracht) stellte die Gesuchsgegnerin folgende Rechtsbegehren: " 1. Das Gesuch der Gesuchstellerin vom 4. November 2025 sei vollumfänglich abzuweisen.