- auf Fr. 293'720.60 ab 22. Juli 2025; - auf Fr. 180'506.55 ab 23. September 2025; sowie - auf Fr. 18'533.75 ab 24. Oktober 2025. bewilligt. 2. Das Grundbuchamt T._____ wird angewiesen, die Vormerkung gemäss vorstehender Dispositiv-Ziff. 1 sofort einzutragen. 3. Die Gesuchstellerin hat mit beiliegendem Einzahlungsschein bis zum 25. November 2025 einen Gerichtskostenvorschuss von Fr. 2'025.00 zu leisten.