- CHF 293'720.60 seit 22. Juli 2025; - CHF 180'506.55 seit 21. September 2025; sowie - CHF 18'533.75 seit 24. Oktober 2025 vorläufig als Vormerkung einzutragen. 2. Die Anweisung sei superprovisorisch ohne Anhörung der Gesuchsgegnerin zu verfügen und dem Grundbuchamt T._____ unverzüglich zur vorläufigen Eintragung im Grundbuch mitzuteilen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge, zuzüglich Mehrwertsteuerzuschlage, zu Lasten der Gesuchsgegnerin."