2. Das Grundbuchamt Baden wird angewiesen, die Vormerkung gemäss vorstehender Dispositiv-Ziff. 1 sofort einzutragen. 3. Die Gesuchstellerin hat mit beiliegendem Einzahlungsschein bis zum 13. November 2025 einen Gerichtskostenvorschuss von Fr. 1'025.00 zu leisten. 4. Zustellung des Doppels des Gesuchs (inkl. Beilagen) vom 27. Oktober 2025 an die Gesuchsgegnerin zur Erstattung einer schriftlichen Antwort bis zum 13. November 2025.