entschädigung der Gerichte des Kantons Aargau vom 11. Januar 2016: (zuletzt besucht am 10. Dezember 2025). - 10 - Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen, von der schriftlichen Eröffnung der vollständigen Ausfertigung des Entscheids an gerechnet, die Beschwerde an das Schweizerische Bundesgericht erhoben werden.