3.3. Würdigung Hinsichtlich der beantragten Eintragung des Firmenzusatzes "in Liquidation" (prozessualer Antrag Nr. 1) äussert der Gesuchsteller – selbst in seiner zusätzlichen Eingabe vom 8. Dezember 2025 – keinerlei Nachteile bzw. inwiefern die beantragte vorsorgliche Eintragung dazu geeignet wäre, die befürchteten Nachteile – Zweckentfremdung der liquiden Mittel der Gesuchsgegnerin durch D.F. und S.B. – zu verhindern. Über die Liquidation der Gesuchsgegnerin nach Art. 826 Abs. 2 OR i.V.m.