bzw. beantragt von einem Streitwert von Fr. 410'000.00 auszugehen, hat das Handelsgericht keine weiteren Informationen zur Vermögenslage der Gesuchsgegnerin. Demnach ist vom Mittelwert der beiden Angaben (Fr. 50'000.00 bzw. Fr. 410'000.00) auszugehen, womit auch allfälligen Schulden der Gesuchsgegnerin Rechnung getragen wird. Der Streitwert ist vorliegend demnach vorläufig Fr. 230'000.00.