Zur Begründung führt der Gesuchsteller im Wesentlichen aus, er und die zwei anderen Gesellschafterinnen, D.F. und S.B. hätten sich zerstritten, sodass die Gesuchsgegnerin aufzulösen sei. Die vorsorglichen Massnahmen dienten dazu, die Gefahr der Zweckentfremdung der Gelder der Gesuchsgegnerin durch D.F. und S.B. zu verhindern. -3- 4. Mit Gesuchsantwort vom 17. November 2025 beantragte die Gesuchsgegnerin: " 1. Das Gesuch des Gesuchstellers sei abzuweisen, sofern darauf einzutreten ist. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zzgl. MWST zu Lasten des Gesuchstellers.