Zustellung an: − die Gesuchstellerin (Vertreter; zweifach mit Doppel der Stellungnahme vom 31. Oktober 2025 [inkl. Beilagen]) − die Gesuchsgegnerin (Vertreter; zweifach) -8- Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art 90 ff. BGG) Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen, von der schriftlichen Eröffnung der vollständigen Ausfertigung des Entscheids an gerechnet, die Beschwerde an das Schweizerische Bundesgericht erhoben werden.