Deshalb sind die Voraussetzungen für die vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts auf dem Grdst.-Nr. 9875 GB F. (E-GRID: CH150674791632) in Höhe von Fr. 102'695.00 zuzüglich Verzugszins von 5 % ab dem 17. September 2025 erfüllt und ist die mit Verfügung des Präsidenten vom 18. September 2025 superprovisorisch angeordnete vorläufige Vormerkung des Bauhandwerkerpfandrechts in diesem Umfang vorsorglich zu bestätigen.