5. Das Grundbuchamt A. hat die Vormerkung der vorläufigen Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts am 18. September 2025 mit der Nr. 1234 ins Tagebuch aufgenommen. 6. 6.1. Die Gesuchsgegnerin hat innert Frist keine Gesuchsantwort erstattet. Der Präsident setzte der Gesuchsgegnerin daher mit Verfügung vom 6. Oktober 2025 eine letzte, nicht erstreckbare Frist von 7 Tagen für die Erstattung einer schriftlichen Antwort an. -4- 6.2. Die Gesuchsgegnerin hat auch innert der Nachfrist keine Gesuchsantwort eingereicht.