3. Die Gesuchstellerin hat mit beiliegendem Einzahlungsschein bis zum 2. Oktober 2025 einen Gerichtskostenvorschuss von Fr. 1'525.00 zu leisten. 4. Zustellung des Doppels des Gesuchs (inkl. Beilagen) vom 17. September 2025 an die Gesuchsgegnerin zur Erstattung einer schriftlichen Antwort bis zum 2. Oktober 2025.