Zustellung an: − die Gesuchstellerin (Vertreter; zweifach mit Abrechnung und Doppel der Antwort vom 19. September 2025 [inkl. Beilagen]) − die Gesuchsgegnerin (Vertreter; zweifach mit Einzahlungsschein) Zustellung an: − das Grundbuchamt Zofingen (vorab per E-Mail: bbb@bbb.ch) Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art 90 ff. BGG) Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen, von der schriftlichen Eröffnung der vollständigen Ausfertigung des Entscheids an gerechnet, die Beschwerde an das Schweizerische Bundesgericht erhoben werden.