4.1.2. Gesuchsgegnerin Die Gesuchsgegnerin bestreitet, dass die Gesuchstellerin die viermonatige Eintragungsfrist gemäss Art. 839 Abs. 2 ZGB eingehalten habe. Die Gesuchstellerin habe gemäss ihren eigenen Ausführungen am 10. Dezember 2024 ihre Arbeiten eingestellt und danach bis heute keine weiteren mehr erbracht. Am 9. Dezember 2024 seien auch tatsächlich sämtliche Asphaltierungsarbeiten abgeschlossen gewesen.