Nach der letzten Teilzahlung vom 25. April 2025 habe die N. GmbH in Liquidation der Gesuchstellerin fortlaufend die Bezahlung der fälligen und offenen Rechnungen zugesichert. Diese Zahlungen seien jedoch nicht erfolgt, so dass die Gesuchstellerin der N. GmbH in Liquidation mit Mahnschreiben vom 16. Juni 2025 eine letzte Zahlungsfrist angesetzt und den Rücktritt vom Werkvertrag angedroht habe. Die N. GmbH in Liquidation habe dieses Mahnschreiben bei der Post jedoch nicht abgeholt.