Da sich die N. GmbH in Liquidation mit ihren Abschlagszahlungen in Verzug befand, habe die Gesuchstellerin während der Ausführung der 2. Etappe ab 10. Dezember 2024 die weiteren Arbeiten einstellen müssen. Nach der letzten Teilzahlung vom 25. April 2025 habe die N. GmbH in Liquidation der Gesuchstellerin fortlaufend die Bezahlung der fälligen und offenen Rechnungen zugesichert.