3. Pfandsumme und Verzugszinsen Die Behauptung der Gesuchstellerin, sie habe auf dem Grundstück der Gesuchsgegnerin pfandberechtigte Arbeiten i.S.v. Art. 837 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB erbracht und daraus sei derzeit eine Forderung in Höhe von Fr. 53'992.00 gegenüber der N. GmbH in Liquidation fällig, wurde von der Gesuchsgegnerin nicht bestritten. Nicht bestritten wurde auch der von der Gesuchstellerin behauptete Verzugszinsanspruch von 5 % seit 23. Januar 2025.