5. Ergebnis Zusammenfassend ergibt sich, dass die Voraussetzungen für die vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts für eine Pfandsumme von je Fr. 183'430.54 auf den Grundstücken der Gesuchsgegnerin, Grundbuch QQ._____ Nr. bbb und Nr. ccc zuzüglich Zins zu 5 % ab dem 9. Juni 2025 erfüllt sind und die mit Verfügung vom 8. September 2025 superprovisorisch angeordnete Vormerkung der vorläufigen Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts von je Fr. 183'430.54 zu bestätigen ist.