4. Eintragungsfrist 4.1. Parteibehauptungen 4.1.1. Gesuchstellerin Die Gesuchstellerin beruft sich für die Einhaltung der viermonatigen Verwirkungsfrist nach Art. 839 Abs. 2 ZGB einheitlich auf letzte Montagearbeiten am Bauprojekt auf den Grundstücken Nr. bbb und Nr. ccc in QS._____ vom 9. Mai 2025 (Gesuch Rz. 12 und 25 f.; GB 16 und 17).